Entschädigungsordnung

regelt die Aufwandsentschädigungen und Vorstandsvergütungen

Entschädigung für Übungsleiter und Trainer
werden individuell gemäß Absprache unter Berücksichtigung von:
Qualifikation,  Art der Arbeit und Dauer jeweils monatlich, halbjährlich, jährlich, saisonal oder nach Absprache bei Vorlage eines Tätigkeitsnachweises gezahlt. 


Geringfügig Beschäftigte
werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
Die Höhe richtet sich auch hier nach: Qualifikation, Art der Arbeit und Dauer
Lehrgangs- und Qualifizierungskosten können auf Antrag, nach Entscheidung durch den Vorstand, vom Verein übernommen werden.


Ehrenamtspauschalen für Vorstandsmitglieder
werden gem. §2 / Abs. 6 der Satzung mit Vorstandsbeschluss vom 18.12.2014 wie folgt, ab dem 01.01.2015, gezahlt und nach der jeweiligen Jahreshauptversammlung überwiesen.
Jedes geschäftsführende Vorstandsmitglied und der Medienwart erhalten pauschal 200,- € jährlich bzw. anteilig nach Dauer der Zugehörigkeit. 
Jedes weitere Vorstandsmitglied erhält pauschal 100,- € jährlich bzw. anteilig nach Dauer der Zugehörigkeit. Der stellvertretende Kassenwart erhält zusätzlich weitere 100,- € pauschal, wenn die Kassenführung der SG Fußballmannschaften durch den SVB erfolgen.


Stand: 01/2023