Kündigung



Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Der Austritt muss dem Vorstand gegenüber in Textform (Brief, Fax, E-Mail, etc.) erklärt werden. 
Wenn es für dich einfacher ist, kannst du auch das Kontaktformular für deine Kündigung benutzen.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende.
(Hinweis: letzter Kündigungstermin ist der 30.09. des lfd. Jahres)

Eine Erstattung geleisteter Beiträge für das laufende Geschäftsjahr findet nicht statt.

Aber vielleicht willst du den SVB ja auch nur als aktives Mitglied verlassen und als passives Mitglied den Verein weiterhin unterstützen. Dann genügt eine Änderungsmitteilung und du bleibst dem SVB erhalten.



 

... Austritt aus der Sparte Eishockey:
Eine Kündigung der Spartenmitgliedschaft ist nur mit einer Frist von 14 Tagen zum Saisonende möglich. Sie bedarf der Schriftform und ist einem Mitglied der Spartenleitung zu übergeben, bzw. in den SVB-Kasten in der Sporthalle zu werfen. 
Die Spartenzusatzbeiträge werden bei vorzeitiger Kündigung nicht erstattet.
Geliehene Ausrüstungsgegenstände sind nach Ausspruch der Kündigung einem Mitglied der Spartenleitung unverzüglich und unaufgefordert sauber zurückzugeben. Für Verlust oder Schäden durch unsachgemäße Behandlung haftet das Spartenmitglied in Höhe des Zeitwertes der Ausrüstungsgegenstände.

 

... Austritt aus der Sparte Fußball im Ligabereich:
Eine Kündigung der Spartenmitgliedschaft ist nur mit einer Frist von 14 Tagen zum Saisonende möglich. Sie bedarf der Schriftform und ist dem Kassenwart zu übergeben bzw. in den SVB-Kasten in der Sporthalle zu werfen. Die Spartenzusatzbeiträge werden bei vorzeitiger Kündigung nicht erstattet.